1. Anwendungsbereich
Sofern mit einem privaten Verbraucher ein Vertrag über die Lieferung und fachgerechte Montage von Fenstern, Türen oder sonstigen Bauelementen geschlossen wird, handelt es sich um einen sogenannten Verbraucherbauvertrag gemäß § 650i BGB.
2. Pflicht zur Baubeschreibung
Wir stellen dem Verbraucher vor Vertragsschluss eine verständliche und vollständige Baubeschreibung zur Verfügung, die Art und Umfang der Leistungen beschreibt. Diese umfasst insbesondere:
- Maße und Ausführung der zu liefernden Produkte,
- Materialbeschaffenheit,
- Art der Montage (z. B. Abdichtung, Befestigung),
- Zeitrahmen der Ausführung.
3. Widerrufsrecht
Für Verbraucherbauverträge gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 BGB).
Sie erhalten von uns vor Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung in Textform, einschließlich eines Muster-Widerrufsformulars.
4. Fertigstellungszeitpunkt
Ein verbindlicher Fertigstellungstermin wird mit dem Kunden individuell abgestimmt und schriftlich vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten branchenübliche Ausführungsfristen.
5. Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen dürfen nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen (§ 650m BGB) verlangt werden. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem tatsächlichen Leistungsstand.
6. Abnahme
Nach Abschluss der Montage wird gemeinsam mit dem Kunden eine Abnahme der Leistungen durchgeführt. Dabei festgestellte Mängel werden dokumentiert und innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
7. Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauleistungen fünf Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.